Charta der gegenseitigen Unterstützung

Charta für die Selbsthilfegruppen der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung

Die vorliegende Charta der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung (nachfolgend SFMV) versteht sich als ethischer Rahmen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Sie erläutert die Bedingungen, die für die Selbsthilfegruppen gelten.

1. Zweck

Der Verein bringt Menschen mit und ohne Fibromyalgie zusammen, die an Selbsthilfegruppen teilnehmen. Diese Gruppen sind eine informelle Unterstützung für jeden, der in irgendeiner Weise von Fibromyalgie betroffen ist, und es werden regelmäßige Treffen organisiert.

Die vorliegende Charta will die Arbeitsweise dieser Selbsthilfegruppen regeln, um eine einheitliche Darstellung, Arbeitsweise und Kommunikation zu erreichen. Es geht hier keineswegs darum, die Arbeit der Gruppen einzuschränken, sondern ihnen ein einheitliches Engagement zu verleihen, das dann eine kreative und effiziente Arbeit ermöglicht.

2. Darstellung

Nur Mitglieder des Verbandsvorstandes haben das Recht, den SVFM nach aussen zu vertreten. Für jedes andere Auftreten als Vertreter ist ein ordnungsgemäßer Antrag an das Präsidium oder Vizepräsidium zu stellen und die Zustimmung eines der beiden einzuholen.

3. Erstellen einer neuen Gruppe

Wenn die Gründung einer neuen Gruppe geplant ist, sollte man sich mit dem/der Verantwortlichen für die Koordination der Gruppen in Verbindung setzen, um die Gruppe aufzubauen.

4. Kommunikation

1) Intern

Die Aktivitäten und Informationen der Selbsthilfegruppe werden dem Büro des SVFM mitgeteilt. Insbesondere

  • Die Kontaktdaten seines Vorgesetzten
  • Termine und Ort der Treffen
  • Aktivitäten, die von der Gruppe organisiert werden (Markt, Konferenz, Besuch, ...)

Bei Fragen zur Gruppe, zu Änderungen oder anderen Fragen zur Arbeitsweise der Gruppe wendet sich der/die Leiter/in an seine/ihre Ansprechpartner/in im Vorstand.

2) Nach außen

Das offizielle Logo des SVFM wird in allen Dokumenten verwendet, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Diese werden vor der Veröffentlichung dem Präsidium oder dem Vizepräsidium zur Genehmigung vorgelegt.

a) Flyer

Das einzige Dokument, das von und für Gruppen ausgegeben wird, ist der Flyer. Die vom Büro erstellte Vorlage wird für jede Gruppe mit dem von ihrem Leiter bereitgestellten Text ergänzt.

b) Visitenkarte

Eventuelle Visitenkarten werden vom Büro erstellt.

c) Werbung

Jegliche Werbung, die von einer Gruppe herausgegeben wird, darf nur zugunsten des SVFM selbst erfolgen.

d) Internet

Jede Veröffentlichung im Internet (Website, Blog, Facebook, ...) respektiert die Charta für die Nutzung sozialer Netzwerke.

5. Finanzielle Rückflüsse

Alle finanziellen Rückflüsse von mindestens 100 Franken, die die Gruppen erhalten, sind der Sekretärin und Buchhalterin des SVFM zu melden. Diese Eingänge werden in der Buchhaltung des Verbandes erfasst und auf dessen Konto überwiesen, sind aber ausschließlich für die Gruppe bestimmt, die sie erhält, abzüglich des 10% dieser Beträge, der dem SVFM zur Deckung seiner Kosten zusteht.

Diese Charta wurde im Sommer 2015 vom Vorstand der Schweizerischen FibroMyalgie-Vereinigung validiert.

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