Beschluss vom 3. Juni 2015 (9C_492/2014)
Psychosomatische Erkrankungen und Rente der Invalidenversicherung: Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung.
Das Bundesgericht ändert seine Praxis bei der Beurteilung des Rentenanspruchs
der Invalidenversicherung bei somatoformen Schmerzstörungen und Erkrankungen
psychosomatische Krankheiten gleichgesetzt. Die bis dahin vorherrschende Vermutung, nach
die diese Syndrome in der Regel durch eine Anstrengung von
Die Arbeitsfähigkeit, d. h. der zumutbare Wille, wird aufgegeben. Von nun an wird die Arbeitsfähigkeit
den Betroffenen tatsächlich zumutbar ist, muss im Rahmen einer
strukturiertes Verfahren zur Ermittlung des Sachverhalts, im Lichte der Umstände des
Einzelfall und ohne vordefiniertes Ergebnis.
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Pressemitteilung des Bundesgerichts - Beschluss vom 3. Juni 2015
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