Charta für soziale Netzwerke

Charta zur Nutzung von sozialen Netzwerken der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung

Die vorliegende Charta der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung (nachfolgend SFMV) versteht sich als ein System von Grundsätzen für die Nutzung jeder Website, die eine gemeinschaftliche Plattform für Dienstleistungen anbietet, nachfolgend "soziales Netzwerk" genannt. Sie legt die Bedingungen für die Nutzung von Konten fest, die dort im Namen der SVFM und ihrer Selbsthilfegruppen eröffnet werden. Sie betrifft nicht die persönlichen Konten der Mitglieder des Verbandes. Sie gilt hingegen:

  • Konten von natürlichen oder juristischen Personen, die als Vertreter des SVFM auftreten (z.B. ein Konto auf den Namen des "Präsidenten des SVFM"),
  • zu den offiziellen Konten des Vereins andererseits.

Die Präsenz des SVFM in sozialen Netzwerken ist Teil der Aktivitäten des Verbandes. In diesem Sinne richtet sie sich dort nach den Werten, Zielen und Grundsätzen, wie sie insbesondere in den Statuten des Verbandes festgelegt sind.

1. Zweck

Der Verein vereint Menschen mit und ohne Fibromyalgie, die unabhängig von ihrer Ausdrucksweise zur Verbesserung und Verbreitung des Wissens über das Syndrom, der Fortschritte in Wissenschaft und Forschung, der Informationen über bestehende oder in der Entwicklung befindliche wirksame Behandlungsmethoden, der Erfahrungen von Betroffenen und deren Umfeld, der Möglichkeiten, gut mit Fibromyalgie zu leben, sowie aller anderen Informationen, die in irgendeiner Weise mit Fibromyalgie zu tun haben, beitragen.

Um dies zu erreichen, verbreitet der Verband Informationen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, macht seine Mitglieder bei interessierten Stellen bekannt, informiert seine Mitglieder über Ereignisse, Probleme und Lösungen, von denen er Kenntnis hat, und wirkt mit geeigneten Mitteln darauf hin, dass die Medien in seinen Aktionsbereichen rigorose Informationen liefern.

Die Vereinigung versteht sich als Vermittler. Sie bemüht sich, die Verbreitung von Informationen zu organisieren und will alle Akteure in diesem medizinischen Bereich miteinander in Verbindung bringen, seien es offizielle Stellen, Krankenhäuser, Forschungszentren, Verbände oder Einzelpersonen, um die Fibromyalgie bekannter zu machen und Synergien entstehen zu lassen, die die Forschung voranbringen.

Ihre Aktivitäten in sozialen Netzwerken verfolgen die gleichen Ziele.

2. Verwaltung

Der Verbandsvorstand vergewissert sich, dass die Buchführung mit den im SVFM geltenden Regeln übereinstimmt. Stellt er eine Abweichung fest, trifft er die Entscheidungen, die er für notwendig erachtet, um diese zu korrigieren.

Jedes Konto wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Vereins verwaltet, die im Folgenden als "Administrator(en)" des jeweiligen Kontos bezeichnet werden.

Während der Dauer seines Mandats ist jedes Vorstandsmitglied des SVFM, vorbehaltlich der Einhaltung der Funktionsregeln, von Rechts wegen Verwalter der offiziellen Konten des Verbands. Dieser Status wird ihm auf Antrag zuerkannt. Der Vorstand kann diesen Status auch jedem Mitglied des Verbandes, das seine Beiträge ordnungsgemäss bezahlt hat, als Rücktritt gewähren.

Da es sich um eine juristische oder natürliche Person handelt, die als Vertreter des Verbandes handelt, unterliegt die Verwaltung ihres Kontos ihrer Verantwortung und der Aufsicht des Vorstandes des SVFM.

Die Konten haben einen öffentlichen Charakter. Sie dürfen unter keinen Umständen für persönliche Zwecke verwendet werden und es besteht eine Pflicht zur Zurückhaltung in Bezug auf das interne Leben des Vereins.

3. Beiträge

Nur die Administratoren eines Kontos nutzen es, um Inhalte zu veröffentlichen. Ihre Beiträge sind in einem kurzen Format, in einer gängigen, verständlichen Sprache verfasst und halten sich an die Kommunikationscodes des jeweiligen sozialen Netzwerks. Wenn möglich, wird der Ursprung einer Information angegeben und ein Link zu einer Website gesetzt.

Beiträge und Kommentare müssen höflich, respektvoll und offen sein, was jedoch nicht ausschließt, dass Sie Ihre Meinung mit Überzeugung äußern. Verboten sind u. a. Beiträge:

  • Beleidigend, rassistisch, fremdenfeindlich, diffamierend, verleumderisch, beleidigend, aggressiv, pornografisch, pädophil oder obszön;
  • eine Einzelperson oder eine Gruppe aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung explizit oder durch Anspielung angreifen oder herabwürdigen;
  • zu Hass, Gewalt, Selbstmord, Holocaustleugnung, Diskriminierung oder zur Verherrlichung eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit aufrufen;
  • die die Privatsphäre verletzen oder persönliche Kontaktdaten nennen ;
  • mit kommerziellem Charakter ;
  • Die meisten von ihnen sind nicht parteiisch oder politisch gebunden;
  • irrelevant, unverständlich oder wiederholend ;
  • gegen die Gesetzgebung verstoßen, insbesondere gegen das Urheberrecht oder das Recht am eigenen Bild.

4. Name und Logo des SVFM

Der Name und das Logo des SVFM dürfen nur im strikten Rahmen der Verfolgung der Ziele des Verbandes verwendet werden. Sie dürfen nicht für andere Zwecke missbraucht werden.

Die Verwendung des Namens und des Logos des SVFM ist den Organen des Verbandes und den Selbsthilfegruppen nach Freigabe durch den Vorstand oder seinen Vertreter vorbehalten. Jede andere Verwendung ist nicht erlaubt.

Es wird nur das offizielle Logo des SVFM verwendet, um sein ursprüngliches Aussehen, so wie es bekannt ist, zu erhalten. Kopien oder Reproduktionen sind verboten, da sie nicht geeignet sind, ein seriöses Bild des SVFM zu vermitteln. Das offizielle Logo wird von der Geschäftsstelle des Verbandes nach Freigabe durch den Präsidenten oder ein Mitglied des Vorstandes zur Verfügung gestellt.

Der Name und das Logo des SVFM werden immer allein verwendet und nicht mit anderen Gruppen oder Einzelpersonen in Verbindung gebracht. So werden Konten in sozialen Netzwerken immer mit dem Namen des Verbandes selbst und seinem Logo oder mit dem Namen einer Selbsthilfegruppe und dem Logo des Verbandes betitelt.

5. Modell

Der Vereinsvorstand legt die Vorlage fest, die für die Erstellung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk verwendet werden soll. Diese Vorlage muss sowohl in der Form als auch im Layout und in den verwendeten Schriftarten genau eingehalten werden. Gegebenenfalls erstellt der SVFM ein Canvas oder eine Vorlage, die kopiert werden kann.

6. Fotografien

 Ein Foto kann verbreitet werden, wenn

  • sie ist frei von Rechten Dritter oder der Autor hat seine Zustimmung gegeben, wobei sein Name oder Pseudonym gemäß den von ihm gemachten Angaben angegeben wird;
  • identifizierbare Personen ihre Zustimmung gegeben haben oder in einer offiziellen öffentlichen Funktion fotografiert wurden, wobei Personen, die von hinten fotografiert werden, nicht als identifizierbar gelten.

Jede Person, die auf einem veröffentlichten Foto erkennbar ist, kann bei einem Administrator des betreffenden Kontos die Entfernung des Fotos beantragen. Die Entfernung darf ihr dann nicht verweigert werden.

Ein Foto darf unter keinen Umständen getaggt werden. Weder die Identität noch das persönliche Konto einer Person dürfen auf dem Bild vermerkt werden.

7. Facebook

Die Nutzung von Facebook unterliegt den Regeln, die in den Punkten 1 bis 4 dieser Charta festgelegt sind. Eine Seite im Namen des SVFM ist für jeden Internetnutzer, der die von Facebook geforderten Bedingungen erfüllt, frei zugänglich.

Das Konto eines Mitglieds wird als privat angesehen und darf nicht weitergeleitet werden. Die Facebook-Seite eines Mitglieds hingegen gilt als öffentlich und kann daher weitergeleitet werden, sofern sie ein Thema behandelt, das mit den Zielen des Vereins übereinstimmt.

Facebook wird als Schaufenster genutzt, um ausschließlich Informationen über den SVFM zu verbreiten. Es können also Elemente über verbreitet werden:

  • Nachrichten über die Organisation, wie z. B. ein Artikel auf ihrer Website, die Ankündigung einer von ihr organisierten Veranstaltung, Fotos von einer von ihr organisierten Veranstaltung oder andere Elemente des Vereinslebens, die öffentlich zugänglich gemacht werden können;
  • ein Projekt der Vereinigung, wie z. B. ein Aufruf zu Zeugenaussagen, eine Umfrage oder andere Elemente, die die Durchführung eines Projekts der Vereinigung erleichtern;
  • Aktuelles von einem Mitglied der Vereinigung, wie die Veröffentlichung eines Buches, die Organisation einer Ausstellung, die Veröffentlichung eines Artikels auf der eigenen Website, einem Blog oder in einem sozialen Netzwerk, oder jegliche Aktualität eines Mitglieds, die mit den Interessen des Mitglieds und dem Zweck der Vereinigung übereinstimmt;
  • der Beitritt eines neuen Mitglieds oder eines assoziierten Mitglieds zur Vereinigung, wobei nur sein Name, seine Aktivität und ein Link zu einer Website, einem Blog oder einem sozialen Netzwerk, die seine Arbeit aufwerten, im Rahmen des Zwecks der Vereinigung angegeben werden dürfen.

Im weiteren Sinne können Administratoren als Favoriten markieren ("liken") oder die Facebook-Seite oder ein von Dritten veröffentlichtes Element unter denselben Bedingungen weiterleiten.

8. Twitter

Die Nutzung von Twitter unterliegt den Regeln, die in den Punkten 1 bis 4 dieser Charta festgelegt sind. Ein Feed im Namen des SVFM ist für jeden Internetnutzer, der die von Twitter geforderten Bedingungen erfüllt, frei zugänglich.

Der Twitter-Feed eines Mitglieds gilt als öffentlich und kann daher weitergeleitet werden, sofern er ein Thema behandelt, das mit dem Zweck des Vereins übereinstimmt.

Twitter wird als Informationskanal für Themen verwendet, die mit dem Zweck der Organisation übereinstimmen. Es können also Elemente über verbreitet werden:

  • Nachrichten über die Organisation, wie z. B. ein Artikel auf ihrer Website, die Ankündigung einer von ihr organisierten Veranstaltung, Fotos von einer von ihr organisierten Veranstaltung oder andere Elemente des Vereinslebens, die öffentlich zugänglich gemacht werden können;
  • ein Projekt der Vereinigung, wie z. B. ein Aufruf zu Zeugenaussagen, eine Umfrage oder andere Elemente, die die Durchführung eines Projekts der Vereinigung erleichtern;
  • Aktuelles von einem Mitglied der Vereinigung, wie die Veröffentlichung eines Buches, die Organisation einer Ausstellung, die Veröffentlichung eines Artikels auf der eigenen Website, einem Blog oder in einem sozialen Netzwerk, oder jegliche Aktualität eines Mitglieds, die mit den Interessen des Mitglieds und dem Zweck der Vereinigung übereinstimmt;
  • der Beitritt eines neuen Mitglieds oder eines assoziierten Mitglieds zur Vereinigung, wobei nur sein Name, seine Aktivität und ein Link zu einer Website, einem Blog oder einem sozialen Netzwerk, die seine Arbeit aufwerten, im Rahmen des Zwecks der Vereinigung angegeben werden dürfen;
  • Äußerungen, die bei öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins gemacht wurden, oder Tatsachen, die sich dort ereignet haben;
  • Aktuelles zum Thema Fibromyalgie, indem Sie über eine offizielle Quelle (institutionelle Einrichtungen, medizinische Fachkreise, Verbände usw.), einen in der Branche anerkannten Titel oder eine qualifizierte Persönlichkeit berichten.

Im weiteren Sinne können Administratoren unter denselben Bedingungen einem Konto folgen oder eine Nachricht weiterleiten ("retweeten").

Diese Charta wurde im Oktober 2014 vom Vorstand der Schweizerischen FibroMyalgie-Vereinigung bestätigt.

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