Prävention
Somatoforme Schmerzstörungen: Änderung der Praxis des Bundesgerichts
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen das zum Leben notwendige Minimum zu ermöglichen, sei es mit Hilfe von Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt und/oder finanzieller Unterstützung, ist das erklärte Ziel der IV. Angesichts des starken Anstiegs der Rentenanträge ab Ende der 1990er Jahre war die obligatorische Sozialversicherung jedoch gezwungen, sich immer weiter zu verschulden. Im Jahr 2004 reagierte das Bundesgericht - die oberste gerichtliche Instanz - und legte äusserst strenge Kriterien für Personen fest, die an somatoformen Schmerzstörungen leiden, d.h. an Schmerzen, die nicht objektivierbar und nicht durch organische Ursachen erklärbar sind.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die mit diesen Störungen verbundenen Schmerzen durch eine zumutbare Willensanstrengung überwunden werden konnten und die Betroffenen daher keinen Anspruch auf eine Invalidenrente hatten. Diese Annahme der Überwindbarkeit der Beschwerden wurde von vielen Seiten kritisiert, sowohl aus medizinischen als auch aus juristischen Kreisen. Nun hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung in Frage gestellt und die alte Regel durch ein strukturiertes und normatives Prüfraster ersetzt, das auf einem Indikatorenkatalog basiert und eine offene und symmetrische Bewertung ermöglicht. Erfahren Sie mehr über die wahrscheinlichen Auswirkungen dieser Änderung auf die Arbeit der Ärzte und über die neuen Herausforderungen, die nicht nur auf Ärzte, sondern auch auf Gutachter zukommen, in das Editorial von Dr. Christine Romann, Mitglied des Zentralvorstands der FMHund in den Artikeln von Drs. Jörg Jeger und Hans Georg Kopp, Experten und von Ueli Kieser, Dr. der Rechtswissenschaften.
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Editorial Dr. Christine Romann